Vorstände, Geschäftsführer von juristischen Personen haften zum Teil persönlich für Ihre Entscheidungen sowohl im Außenverhältnis gegenüber Dritten z.B: einem Insolvenzverwalter als auch im Innenverhältnis, gegenüber den anderen Anteilseignern.
Keine ist davor gefeit Fehler zu machen, gegen die finanziellen Konsequenzen dieser Fehler kann man sich als Manager mit einer D&O Versicherung absichern. Wichtig Vorstände bei Aktiengesellschaften haben eine Selbstbeteiligung vom 1,5 fachen Jahresgehalt. Aber auch dieses Selbstbeteiligung kann der Vorstand mittlerweile mit einem separaten Vertrag absichern. So gesehen ist die Managerversicherung, wie die D&O Versicherung genannt wird doch wieder als umfassende Deckung erhältlich.
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